Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Belegungen durch Vereine, Verbände, Schulen, Orchester, Chöre, Seminarteilnehmer und sonstige Gruppierungen.

1. Anfrage

Bitte benutzen Sie unser Anfrageformular, um den gewünschten Termin anzufragen. Das Formular kann direkt über die Website an das Humboldt-Institut gesandt werden. Sie können es auch ausdrucken, von Hand ausfüllen und dann per E-Mail, Fax oder Post an das Institut senden:

Humboldt-Institut e.V.
Schloss Ratzenried
88260 Argenbühl
Deutschland

info@humboldt-jugendgaestehaus.de
Fax: (+49-7522) 988 988

Alle Anfragen werden schriftlich per Post, Fax oder E-Mail durch das Humboldt-Institut bestätigt, womit ein Belegungsvertrag zu Stande kommt. Reklamationen oder Änderungswünsche bitten wir Sie innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich zu äußern.

2. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind 8 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig.

3. Rücktritt von der Anmeldung und Reduzierung der Teilnehmerzahl

Ein Rücktritt ist schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an das Humboldt-Institut zu richten. Bis 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn ist ein Rücktritt von der Buchung kostenfrei möglich. Danach sind Rücktrittsgebühren in Höhe von pauschal 20% der gebuchten Leistung zu begleichen. Bei Nichterscheinen ohne vorherigen Rücktritt werden pauschal 80% der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt. Dem Anmeldenden wird der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall ein angemessener Betrag wesentlich niedriger wäre als der pauschalierte Betrag.

Eine Reduzierung der reservierten Teilnehmerzahl bei Anreise ist bis maximal 20% der gebuchten Teilnehmerzahl kostenfrei möglich. Für eine darüber hinausgehende Verminderung der Teilnehmerzahl werden die vollen Kosten für die nicht angereisten Personen berechnet.

4. Haftung / Regulierung von Schäden

4.1

Die Humboldt-Jugendgästehäuser haften dem Beleger und seinen Gästen für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände entstandenen Schaden nur dann, wenn die Humboldt-Jugendgästehäuser ein Verschulden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

4.2

Die Humboldt-Jugendgästehäuser sind bemüht, ihre Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Sollte dennoch ein Anspruch eines Gastes entstehen, so wird nur die Belegungsgebühr anteilig gemindert. Die Haftung ist auf die Rückzahlung der Belegungsgebühren begrenzt. Bei Nichterfüllung einer Vertragsverpflichtung aufgrund höherer Gewalt und Streik haften die Humboldt-Jugendgästehäuser nicht.

4.3

Für Schäden, die von Dritten/durch Dritte verursacht wurden/werden, übernehmen die Humboldt-Jugendgästehäuser keine Haftung. Insbesondere übernehmen die Humboldt-Jugendgästehäuser keine Haftung bei Schäden, Diebstahl oder sonstigem Verlust oder „Untergang“ von Ausrüstungsgegenständen.

4.4

Für Schäden, die durch den Beleger oder seine Gäste verursacht worden sind, haften der Beleger und seine Gäste, unabhängig von eigenem Verschulden, als Gesamtschuldner.

4.5

Beim Bezug der Gästezimmer teilt der Verantwortliche bis 30 Minuten nach Bezug evtl. Beanstandungen der Rezeption mit.

4.6

Vor der Abreise wird zwischen Rezeption und einem Verantwortlichen der Gastgruppe eine Zimmerabnahme durchgeführt.

4.7

Die Humboldt-Jugendgästehäuser sind nikotinfreie Zonen.

5. Nachtruhe, Feiern und gegenseitige Toleranz

Feiern sind in den Zimmern und Fluren nicht gestattet. Ab 22.00 Uhr herrscht Nachtruhe in den Räumen der Humboldt-Jugendgästehäuser. Für Feiern und Veranstaltungen stellen wir in den Jugendgästehäusern gesonderte Räume zur Verfügung.

6. Vertragspartner

Vertragspartner des Belegers bzw. deren Gäste ist das Humboldt-Institut - Verein für Deutsch als Fremdsprache e.V., Konstanz.

7. Umsatzsteuerbefreiung

§ 4 Nr.23 des UStG befreit von der Umsatzsteuer für erhaltene Leistungen der Beherbergung, der Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen durch Personen und Einrichtungen, wenn diese überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich aufnehmen.

Der Klassen-, Gruppenleiter erklärt, dass er mit dem gebuchten Aufenthalt konkrete Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke verfolgen wird. Hierzu gehört auch, dass das Lernen und miteinander Leben, sowie das pädagogisch sinnvolle Spiel, das Respektieren des anderen innerhalb der internationalen Gemeinschaft und die Orientierung in einem anderen räumlichen und sozialen Umfeld im Vordergrund stehen und sich inhaltlich im Programm der Gruppe widerspiegelt.

8. Sonstige Vereinbarungen und Hinweise

8.1

Das Mitbringen von Tieren aller Art ist grundsätzlich untersagt.

8.2

Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

8.3

Die evtl. Ungültigkeit eines Teils des Vertrages führt nicht zur Ungültigkeit des gesamten Belegungsvertrages. Vielmehr wird er durch eine solche Regelung ersetzt, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung gekannt hätten.

8.4

Das Humboldt-Institut behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Das kann ein Hausverbot für einzelne Gäste ebenso sein, wie auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Der Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Leistungen wird dadurch nicht berührt.

9. Gerichtliche Zuständigkeit

Das Humboldt-Institut e.V. hat seinen Verwaltungssitz auf Schloss Ratzenried in 88260 Argenbühl. Als Gerichtsstand wird Wangen im Allgäu vereinbart.